5G Haushaltsabdeckung in 2022 gemäß Versorgungsauflagen der BNetzA
Bevor die 5. Mobilfunkgeneration (5G) aus ihren Startlöchern kommt, sind noch die notwendigen Frequenzen von der Bundesnetzagentur im Rahmen eines Bieterverfahrens an die Mobilfunkunternehmen zuzuteilen. Mit ihren Versorgungsauflagen vom 26.11.2018 hat die Bundesnetzagentur die Weichen für den zukünftigen Mobilfunkstandard im 3,6 GHz Spektrum gelegt. Jedoch stehen nicht alle Auflagen im direkten Zusammenhang mit der neuen 5G Technologie. So könnten Mobilfunkanbieter bspw. die geforderte Haushaltsabdeckung von 98% in 2022 mit mind. 100 Mbit/s bereits mit LTE Advanced sicherstellen. Harte 5G Auflagen finden sich in der Forderung, dass bis Ende 2022 mind. 1.000 5G-Basisstationen zu errichten sind. Gleichzeitig verpflichtet die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter, dass diese Mindestanzahl an 5G-Basisstationen flächenmäßig proportional auf die Bundesländer verteilt wird – unsere Grafik zeigt, dass je Bundesland bis zu 594 Basisstationen verpflichtend zu errichten wären.
Aus ökonomischen Gesichtspunkten würde ein solcher Ausbau vermutliche zunächst in den Bevölkerungszentren erfolgen. Beispielhaft für die größten Städten je Bundesland ergibt sich hierbei eine mögliche Haushaltsabdeckung von bis zu 92%. Profitieren würden solche Städte, die in flächenmäßig großen Bundesländern liegen (bspw. Hannover).
Es zeigt sich, dass mit den Versorgungsauflagen lediglich ein Bruchteil der Haushalte in einem Bundesland erreicht werden (von 0,4% in Berlin bis zu maximal 10% in Bayern). Insbesondere in den Stadtstaaten ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl an 5G Basisstationen deutlich höher ausfallen wird. Aber auch in der Breite wird der Ausbau vermutlich schneller voranschreiten, als es die Auflage vermuten lässt. Denn alleine die Deutsche Telekom hat angekündigt bis Ende 2025 99% der Haushalte mit 5G zu versorgen.
